BSS Sanierungs-Standard

Qualitätsstandards des BSS e.V.

Wir sanieren nach dem BSS-Standard.

Eine fachgerechte Sanierung kann nur durchgeführt werden, wenn die Ursachen für den mikrobiellen Befall erkannt und beseitigt wurden.

  1. Die angewandten Techniken und Verfahren basieren auf dem aktuellen Stand der Technik. Die
    Empfehlungen in den Leitfäden des Umweltbundesamtes (= UBA) werden beachtet. Muss in
    Einzelfällen begründet hiervon abgewichen werden, dann wird der Auftraggeber hierüber informiert
    und über die möglichen Folgen aufgeklärt.
  2. Vor Beginn der Sanierung wird geprüft, ob Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der
    Schadensausdehnung und/oder zur Reduzierung oder Beseitigung der gesundheitlichen
    Gefährdung durchzuführen sind.
  3. Die erforderlichen Daten zur Sanierungsplanung werden auf Vollständigkeit, Aussagefähigkeit und
    Plausibilität geprüft, ggf. durch Untersuchungen vervollständigt (eigene Untersuchungen oder
    Hinzuziehen eines Sachverständigen). Es wird sichergestellt, dass die Ursache, die
    Schadensausdehnung, die mikrobielle Belastung und die mögliche Gefährdung der Handwerker,
    der Raum- und Gebäudenutzer, sowie Unbeteiligter ermittelt sind.
  4. Es erfolgt eine Klassifizierung entsprechend dem „Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“ des
    Umweltbundesamtes und eine fachlich fundierte objektspezifische Planung der Maßnahmen.
  5. Auftraggeber und Betroffene werden über die Maßnahmen und die möglichen Konsequenzen
    informiert.
  6. Die erforderlichen Maßnahmen zum Umgebungsschutz werden durchgeführt.
  7. Es wird auf Basis der Handlungsanleitung der BGI 858 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
    eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanleitung erstellt, ggf. durch eine externe
    fachkundige Person.
  8. Die Mitarbeiter bzw. Durchführenden werden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der
    Betriebsanweisung eingewiesen.
  9. Die Sanierung wird durch eine vom BSS zertifizierte Fachkraft durchgeführt oder geleitet.
  10. Ziel der Sanierung ist es, entsprechend der Empfehlungen im „Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“
    des Umweltbundesamtes und im Sanierungsleitfaden des LGA Baden-Württemberg mikrobiell
    befallenes Material fachgerecht zu entfernen.
  11. Es wird eine fachgerechte Dekontamination bzw. Feinreinigung des Sanierungsbereiches und evtl.
    kontaminierter Bereiche im Umfeld durchgeführt.
  12. Der Sanierungserfolg wird nach erfolgtem Rückbau und nach der Dekontamination überprüft und
    dokumentiert.
  13. Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines Zustandes ohne Schimmelpilzschaden mit einer
    mikrobiellen Belastung im Bereich der saisonal üblichen Hintergrundwerte, auf Basis der Angaben
    im „Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“ des Umweltbundesamtes.
  14. Die Sanierung schließt mit der schriftlichen Abnahme und der Aushändigung des BSS –
    Sanierungszertifikates ab.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung