Qualitätsstandards des BSS e.V.
Wir sanieren nach dem BSS-Standard.
Eine fachgerechte Sanierung kann nur durchgeführt werden, wenn die Ursachen für den mikrobiellen Befall erkannt und beseitigt wurden.
- Die angewandten Techniken und Verfahren basieren auf dem aktuellen Stand der Technik. Die
Empfehlungen in den Leitfäden des Umweltbundesamtes (= UBA) werden beachtet. Muss in
Einzelfällen begründet hiervon abgewichen werden, dann wird der Auftraggeber hierüber informiert
und über die möglichen Folgen aufgeklärt. - Vor Beginn der Sanierung wird geprüft, ob Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der
Schadensausdehnung und/oder zur Reduzierung oder Beseitigung der gesundheitlichen
Gefährdung durchzuführen sind. - Die erforderlichen Daten zur Sanierungsplanung werden auf Vollständigkeit, Aussagefähigkeit und
Plausibilität geprüft, ggf. durch Untersuchungen vervollständigt (eigene Untersuchungen oder
Hinzuziehen eines Sachverständigen). Es wird sichergestellt, dass die Ursache, die
Schadensausdehnung, die mikrobielle Belastung und die mögliche Gefährdung der Handwerker,
der Raum- und Gebäudenutzer, sowie Unbeteiligter ermittelt sind. - Es erfolgt eine Klassifizierung entsprechend dem „Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“ des
Umweltbundesamtes und eine fachlich fundierte objektspezifische Planung der Maßnahmen. - Auftraggeber und Betroffene werden über die Maßnahmen und die möglichen Konsequenzen
informiert. - Die erforderlichen Maßnahmen zum Umgebungsschutz werden durchgeführt.
- Es wird auf Basis der Handlungsanleitung der BGI 858 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanleitung erstellt, ggf. durch eine externe
fachkundige Person. - Die Mitarbeiter bzw. Durchführenden werden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der
Betriebsanweisung eingewiesen. - Die Sanierung wird durch eine vom BSS zertifizierte Fachkraft durchgeführt oder geleitet.
- Ziel der Sanierung ist es, entsprechend der Empfehlungen im „Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“
des Umweltbundesamtes und im Sanierungsleitfaden des LGA Baden-Württemberg mikrobiell
befallenes Material fachgerecht zu entfernen. - Es wird eine fachgerechte Dekontamination bzw. Feinreinigung des Sanierungsbereiches und evtl.
kontaminierter Bereiche im Umfeld durchgeführt. - Der Sanierungserfolg wird nach erfolgtem Rückbau und nach der Dekontamination überprüft und
dokumentiert. - Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines Zustandes ohne Schimmelpilzschaden mit einer
mikrobiellen Belastung im Bereich der saisonal üblichen Hintergrundwerte, auf Basis der Angaben
im „Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“ des Umweltbundesamtes. - Die Sanierung schließt mit der schriftlichen Abnahme und der Aushändigung des BSS –
Sanierungszertifikates ab.